Betriebliche Altersvorsorge

Stephan Prien

Stephan Prien

Experte für Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufgebaut. Je nach Vertrag übernimmt entweder der Arbeitgeber selbst die Beitragszahlungen oder aber der Arbeitnehmer finanziert diese mittels einer Entgeltumwandlung. In diesem Fall sind bis zu einem gewissen Grad keine Sozialabgaben und Steuern zu leisten. Außerdem ist es dem Arbeitgeber seit 2019 gesetzlich vorgeschrieben, einen Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts zu geben. Beide Varianten sind lohnenswert, jedoch wird die finanzierte Rente meist nur den Arbeitnehmern angeboten, die bereits eine gewisse Zeit in dem Unternehmen tätig sind. Für Betriebsrentner fallen bis zu einem gewissen Betrag der monatlichen Rente keine Krankenkassenbeiträge mehr an. Wenig sinnvoll ist diese Form der Vorsorge allerdings für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitsplatz wechseln, da neue Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, den alten Vertrag weiterzuführen.

Stefan Prien

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Experte für Altersvorsorge

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