Hab & Gut

Ob Haus oder Wohnung, Inventar, Elektronik, Auto oder auch Kunstwerke, Schmuck und Antiquitäten – Ihr Besitz weist einen hohen Wert auf! Finden Sie mit unserer Hilfe heraus, welche Versicherungsmöglichkeiten es hierfür gibt - und welche für Sie sinnvoll sind.
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    Hausratsversicherung

    Eine umgestoßene Kerze, ein Wasserrohrbruch… Kleine oder größere Unfälle in den eigenen vier Wänden sind schnell passiert und die Haus- oder Wohnungseinrichtung kann hierbei beschädigt werden. Eine Hausratsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen des Haushaltsinventars ab, die durch Leitungswasser, Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Raub entstanden sind. Auch der Diebstahl von Fahrrädern kann je nach Tarif abgesichert sein, sofern es sich bei der Tat in dem Haus, dem abgeschlossenen Keller oder der dazugehörigen Garage befand. Die Versicherung kann um Zusatzbausteine erweitert werden. So mag es sich je nach Wohnlage anbieten, den Hausrat auch gegen Elementarschäden, beispielsweise durch Überschwemmungen, abzusichern. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Gesamtwert des zu versichernden Hausrats und der Größe der Wohnung. Besondere Wertgegenstände sind zu berücksichtigen. Die Versicherungssumme sollte großzügig einkalkuliert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Selbstbeteiligung wirkt sich kostensenkend aus. In Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs spielt auch die Wohnregion eine Rolle für die Kosten einer Hausratsversicherung.

    Wohngebäudeversicherung

    Eine Wohngebäudeversicherung bietet Immobilienbesitzern finanziellen Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Zwar ist der Abschluss dieser Versicherung nicht verpflichtend. Jedoch sei insbesondere in Hinblick darauf, dass die eigene Immobilie vermutlich durch angespartes Vermögen oder Darlehen finanziert wurde und eine Kapitalanlage darstellt, dringend dazu geraten. Ersetzt werden sämtliche Aufwendungen, die für die Wiederherstellung des alten Zustandes des Gebäudes nötig sind, sowie weiterhin die dem Versicherten entstandenen Kosten durch Aufräumarbeiten, Mietausfall oder die anderweitige Unterbringung der Mieter im Falle der Unbewohnbarkeit der Immobilie.

    Der Versicherungsschutz umfasst Feuerschäden, welche durch Blitzschlag, Brand, Ex- oder Implosion entstehen sowie Schäden durch austretendes Leitungswasser, wobei auch Frost- und Bruchschäden eingeschlossen sind. Auch Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel gelten als versichert. Elementare Ereignisse wie Überschwemmungen durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau, Erdbeben und Erdrutsche oder Lawinen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten, können jedoch im Rahmen einer Elementarschadenversicherung zusätzlich abgesichert werden.

    Als geschützt gelten alle Bestandteile des Gebäudes wie etwa Dach, Mauerwerk, Türen und Fenster sowie Terrasse oder auch Balkon. Weiterhin gilt auch das feste Inventar der Immobilie als geschützt, beispielsweise Einbauküche und -möbel, fest verlegte Fußböden und sanitäre Installationen wie Heizungsanlagen oder Badewannen. Auch Garagen, Carports oder Gartenhäuser gelten als versichert.

    Für die Berechnung der Versicherungssumme sind unter anderem die versicherte Fläche, das Baujahr, die Bauweise und der Neuwert der Immobilie von entscheidender Bedeutung.

    Glasversicherung

    Glastüren und Fensterscheiben werden zwar in der Wohngebäudeversicherung bereits berücksichtigt. Dennoch kann eine Glasversicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen, denn sie leistet auch bei Schäden, wo der Versicherungsschutz jener Police nicht mehr greift.

    Übernommen werden die Reparaturkosten oder der Ersatz der Scheibe in gleicher Art und Güte sowie die Lieferung und das Einsetzen dieser. Auch im Falle einer erforderlichen Notverglasung leistet die Versicherung. Die Mobiliarverglasung und Spiegel sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Ausgeschlossen sind hingegen nicht fest installierte Gläser wie beispielsweise bei elektronischen Geräten.

    Photovoltaikversicherung

    Photovoltaikanlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, sind jedoch auch zahlreichen Risiken ausgesetzt. Kommt es hier zu einem Schaden, fallen nicht nur Kosten für eine aufwendige Reparatur an, sondern auch aufgrund des Ertragsausfalls und für die Nutzung alternativer Strom- und Wärmequellen. Hiervor schützt die Photovoltaikversicherung.

    Vom Versicherungsschutz umfasst werden sämtliche Schäden, die aufgrund von Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Brand sowie Überschwemmung, Wasser, Feuchtigkeit oder auch Schnee verursacht werden. Zusatzbausteine ermöglichen zudem eine Absicherung gegen Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler, Fehler in der Bedienung, Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigung durch Tiere.

    Eine Photovoltaikversicherung kann als Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder als eigene Police abgeschlossen werden.

    Elektronikversicherung

    Jeder Haushalt weist eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen auf. Zumeist ist nicht nur deren Anschaffung teuer – im Falle eines Schadens verursachen Reparaturen oder gar der Ersatz ebenfalls hohe Kosten. Nicht immer greift hierbei der Schutz einer Hausratsversicherung, sodass der Abschluss einer eigenständigen Elektronikversicherung sehr zu empfehlen ist.

    In der Regel schließt der Versicherungsschutz Bedienungsfehler, Bruchschäden, Feuer- oder Wasserschäden, Kurzschlüsse und Einbruchdiebstahl mit ein. Die Rahmenbedingungen können je nach Konditionen der vereinbarten Police variieren.

    Prinzipiell kann jeder elektronische Gegenstand des Haushalts versichert werden. Es besteht einerseits die Möglichkeit, über eine Gegenstandsversicherung nur ausgewählte Geräte zu versichern. Alternativ werden auch Policen angeboten, die grundsätzlich alle Elektrogeräte des Haushalts im Rahmen einer entsprechenden Versicherungssumme schützen. Das Alter eines Gerätes ist von Wichtigkeit, denn bei einer Lebensdauer von unter einem Jahr wird häufig der Neuwert erstattet. Ab einem oder zwei Jahren werden Abstufungen auf Grundlage des Zeitwerts vorgenommen.

    Fahrradversicherung

    Die Fortbewegung mit einem Fahrrad bietet Unabhängigkeit und zahlreiche andere Vorteile, birgt jedoch auch ein umso schwerwiegenderes Risiko: Diebstahl. Je teurer das Fahrrad, umso höher der finanzielle Schaden, wenn es entwendet wurde. Eine Fahrradversicherung kann vor diesen Kosten schützen.

    Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, das Fahrrad entweder über einen Zusatzbaustein im Rahmen der Hausratsversicherung abzusichern oder eine eigenständige Fahrradversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung leistet im Falle eines Diebstahls oder bei Schäden, welche durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer entstanden sind. Der Versicherungsschutz beinhaltet allerdings nicht das Risiko eines Schadens aufgrund von Vandalismus, Teilediebstahl, Unfall oder Sturz. Diese Lücken können jedoch durch die selbstständige Fahrradversicherung geschlossen werden. Diese lohnt sich insbesondere dann, wenn es sich um ein teures Rad handelt. Auch das fest mit dem Fahrrad verbundene Zubehör (z.B. Sattel) ist geschützt. Neben den gängigen, durch Muskelkraft fortbewegten Fahrrädern können auch E-Bikes und Pedelecs versichert werden.

    Bootsversicherung

    Wie im Straßenverkehr können sich auch auf Wasserwegen Unfälle ereignen. Eine Bootsversicherung schützt Halter von Yachten, Segel- und Motorbooten vor den finanziellen Folgen eines entsprechenden Schadensfalls und kommt für Vermögens-, Sach- und Personenschäden auf.

    Der Abschluss einer Bootsversicherung ist nicht verpflichtend. Fährt man lediglich ein Boot ohne Motor und Segel oder nutzt nur gelegentlich ein Motorboot, so greift im Falle eines Schadens der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtpolice. Ist man hingegen häufiger mit dem eigenen Motor- oder Segelboot unterwegs, ist eine eigenständige Boothaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Wird das Boot oder gar die Yacht eines Dritten beschädigt oder kommt es im schlimmsten Falle sogar zu einem Personenschaden, kann dies Schadensersatzforderungen in immenser Höhe mit sich bringen. Auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Schäden an dem eigenen Boot kann abgeschlossen werden sowie eine Skipper-Haftpflichtversicherung, um den Bootsführer gegen Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern.

    Für die Versicherungssumme sind unter anderem das Alter des Boots, die Häufigkeit der Nutzung und die Art des Gewässers, auf welchem gefahren wird, entscheidend.

    Musikinstrumentenversicherung

    Musikinstrumente weisen einen hohen Wert auf und können insbesondere für Berufsmusiker die Existenzgrundlage bilden. Umso schwerwiegender würde sich jedoch eine kleine Unachtsamkeit, ein Sturz oder gar ein Diebstahl jedoch auswirken. Die Musikinstrumentenversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Anders als bei einer Hausratsversicherung, welche lediglich bestimmte Schäden abdeckt, die zuhause verursacht wurden, werden hier auch Transportschäden, einfacher Diebstahl oder Schäden durch Unachtsamkeit vom Schutz erfasst. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten oder ersetzt im Falle eines Totalverlusts den Neu- oder Zeitwert des Instruments. Auch das Zubehör und Noten können mitversichert werden. Im Rahmen einer zusätzlich vereinbarten Leistung erhält der Versicherte Anspruch auf ein Leihinstrument, wenn sich das eigene in der Reparatur befindet. Der Versicherungsschutz kann für einzelne Instrumente oder ganze Gruppen wie Orchester oder Bands vereinbart werden und gilt wahlweise deutschland- oder weltweit.

    Die Beitragshöhe für eine Musikinstrumentenversicherung berechnet sich nach dem Wert des Instruments.

    Kunstversicherung

    Wertvolle Möbelstücke, Schmuck, Gemälde oder alte Waffen – eine normale Hausratsversicherung ist häufig nicht ausreichend, um solch kostbare Schätze adäquat abzusichern. Individuellen Schutz bietet jedoch eine Kunstversicherung. Sie stellt eine Allgefahrendeckung dar, schützt vor finanziellen Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Kostbarkeiten und übernimmt weiterhin die Kosten für Restauration, Transport und Lagerung. Einige Versicherer bieten zudem eine Schätzung und kunsthistorische Einordnung der zu versichernden Kunstwerke an. Auf den Versicherungsnehmer können jedoch möglicherweise Vorgaben hinsichtlich der Lagerung und Pflege der Kunstgegenstände zukommen. Werden diese außer Acht gelassen und es kommt zu einem Schaden, wird dieser nicht übernommen. Auch im Falle einer Beschädigung durch Krieg, Abnutzung oder Verschleiß leistet die Versicherung nicht.

    Die Kunstversicherung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Firmen, die Kunstwerke besitzen oder sammeln. Darüber hinaus bieten sich auch individuelle Lösungen für Galerien, Museen und anderweitige Ausstellungen.

    Die Zusammenarbeit

    Die Schritte zum Erfolg

    Erstgespräch

    In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir einander kennen, nehmen Ihre persönliche Situation, Wünsche und bereits bestehende Produkte auf. So erkennen wir, in welchen Bereichen Handlungserfordernis besteht.

    Konzeption

    Im Anschluss ermitteln wir Ihre perfekte Absicherung und konzipieren unter Einbeziehung des aktuellen Marktes ein individuell abgestimmtes Angebot für Sie.

    Konzeptvorstellung & Umsetzung

    Wir stellen Ihnen unsere Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vor. Die Umsetzung erfolgt nach Ihren Vorgaben, Ihr Berater kümmert sich um die Formalitäten mit den entsprechenden Versicherungspartnern.

    Langfristige Betreuung

    Wir begleiten Sie langfristig und sind auch während der Laufzeit Ihr Ansprechpartner in allen Belangen!

    Weitere Themen

    Eine private Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Haftpflichtrisken des täglichen Lebens ist unverzichtbar, Rechtsschutzversicherungen leisten finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten.

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    Für einen sorgenfreien Ruhestand ohne finanzielle Einschränkungen ist die gesetzliche Rentenversicherung heutzutage nicht mehr ausreichend. Durch eine private Altersvorsorge bietet sich Ihnen die Möglichkeit einer langfristigen Vermögensbildung. Gemeinsam ermitteln wir Ihre individuelle Lebenssituation und die hierzu passende Strategie.

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