Gesundheit

Nicht immer reicht der Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Eine private Zusatzversicherung bietet eine optimierte Versorgung, eine Alternative kann die Krankenvollversicherung sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet Versicherten im Krankheitsfall die Kostendeckung für eine medizinische Grundversorgung. Sofern der Versicherungsnehmer freiwillig gesetzlich versichert ist und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Arbeitseinkommen und Berufsstand erfüllt, kann er sich alternativ für eine private Krankenvollversicherung entscheiden und hierdurch diverse Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Je nach Bedarf lässt sich zwischen verschiedenen Tarifen wählen.

Eine andere Möglichkeit zur verbesserten Versorgung bietet die stationäre Krankenzusatzversicherung, bei der der Leistungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gilt, über Zusatztarife jedoch ergänzende Leistungen privat mitversichert werden. Der Versicherungsschutz wird hierbei nach Wunsch und Bedarf des Versicherungsnehmers gestaltet. Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung garantiert die ambulante Zusatzversicherung erweiterten Schutz bei Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz und der Erstattung von Sehhilfen. Ergänzend hierzu bietet die Zahnzusatzversicherung Leistungen für Behandlungen, Ersatz und orthopädische Maßnahmen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Auch der Zusatzbaustein Alternative Medizin / Heilpraktiker sichert dem Patienten die Kostenübernahme bei entsprechenden Medikamenten und Behandlungen zu, für die die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall nicht aufkommt. Mittels der Krankenhauszusatzversicherung erhält der Versicherte während eines Aufenthalts im Krankenhaus optimale Behandlungen und genießt besonderen Komfort bei der Unterbringung. Das Krankentagegeld bietet finanzielle Entlastung bei längerer Krankheit und einem daraus resultierenden Arbeitsausfall.

Wird eine Reise geplant, ist auch an eine Auslandskrankenversicherung zu denken, da der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland nur eingeschränkt gilt.

Um im Falle der Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein, sollte man sich nicht allein auf die Versorgung durch die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen, sondern Maßnahmen für eine zusätzliche private Pflegeversicherung in die Wege leiten.

Krankenvoll­versicherung

Die Krankenvollversicherung ist gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine attraktive Alternative für alle, die sich privat versichern können. Demzufolge richtet sich die Police an Selbstständige und Freiberufler sowie an Arbeitnehmer, deren Verdienst über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt. Neben günstigen Beiträgen, erstklassiger privatärztlicher Versorgung und anderen Vorzügen bietet die Krankenvollversicherung zudem Schutz vor Leistungskürzungen. Verschiedene Tarifstufen ermöglichen eine individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes – vom Basis-Modell bis zur Rundum-Versorgung.

Krankenzusatz­versicherungen

Krankenvollversicherung Lübeck

Die ambulante Zusatzversicherung kommt für Behandlungskosten auf, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Dies betrifft unter anderem die Finanzierung von Sehhilfen und Hörgeräten, die Kosten für Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder auch alternative Heilmedizin. Die Zusatzversicherung eignet sich für gesetzlich Versicherte, die ihre Gesundheit bestmöglich absichern wollen sowie für Brillen- und Kontaktlinsenträger, da die gesetzliche Krankenkasse die entsprechenden Leistungen nicht trägt. Wer sich mittels alternativer Heilmethoden behandeln lässt, profitiert ebenfalls von dieser Art der Versicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt Ihnen eine Grundversorgung während Ihres Krankenhausaufenthalts, sprich: Sie erhalten Platz in einem Mehrbettzimmer und werden vom diensthabenden Arzt behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung hingegen sichert Ihnen die Übernahme der Kosten für die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten zu und finanziert auf Wunsch weiterhin die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit entsprechendem Komfort. Auch die Kosten für die Aufnahme einer Begleitperson werden gedeckt. Zudem dürfen Sie das Krankenhaus selbst wählen, anstatt sich in der nächstgelegenen Klinik behandeln lassen zu müssen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person sowie ihrem derzeitigen Gesundheitszustand.

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, durch welche bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Krankheitsfalls Einkommens- oder Einnahmeverluste ausgeglichen oder wenigstens gemindert werden können. Auch bei einem Verdienstausfall in der gesetzlichen Mutterschutzzeit tritt die Versicherung in Leistung. Von ihr profitieren sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Insbesondere für letztere ist diese Police unverzichtbar, da von gesetzlicher Seite kein Anspruch auf Zuschüsse besteht. Für das Krankentagegeld fallen keine Steuern an und es wird für jeden Tag ausgezahlt, an welchem Sie arbeitsunfähig sind – folglich auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem besteht keine Leistungshöchstdauer, sodass der Versicherungsnehmer sein Krankentagegeld so lange erhält, bis er wieder arbeiten kann oder aber für nicht absehbare Zeit als berufsunfähig gilt. In der Regel erfolgt bei Selbstständigen die Auszahlung ab der zweiten Woche der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit, bei Angestellten ab der siebten Woche.

Bei der privaten Zahnzusatzversicherung werden die Kosten für zahnärztliche Behandlungen erstattet, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur unzureichend übernehmen. Insbesondere der Zahnersatz ist eine kostspielige Angelegenheit, der Zuschuss der Krankenkassen deckt hierbei jedoch lediglich 50% der Kosten für eine Standardversorgung. Den Rest der Rechnung muss der Kassenpatient selbst begleichen. Dies gilt auch, wenn der Patient eine Behandlung wünscht, die über die Regelversorgung hinausgeht. Es können verschiedene Leistungsbereiche versichert werden: Zahnersatz, Zahnbehandlungen wie etwa Wurzelbehandlungen oder auch Füllungen mit Kunststoff, Prophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen. Die Kosten für die Versicherung hängen unter anderem von der Versicherungssumme, dem Alter des Versicherungsnehmers und dem Gesundheitszustand seiner Zähne ab. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden, bevor die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden können.

Wo die Schulmedizin zu keiner Verbesserung der Gesundheit verhilft, kann die Behandlung mit alternativen Heilmethoden eine sinnvolle Alternative sein. Allerdings gehört diese Art der medizinischen Versorgung in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein entsprechender Baustein lässt sich jedoch in Ihre Krankenzusatzversicherung aufnehmen. Pro Rechnung begleicht die Versicherung 75 bis 100% der Behandlungskosten für eine Vielzahl alternativer Therapien und Vorsorgemaßnahmen.

Sie erkranken oder verletzen sich während Ihres Urlaubsaufenthalts im Ausland und benötigen medizinische Hilfe. Der Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung umfasst ärztliche Behandlungen, Medikamente und medizinischen Hilfsmittel sowie gegebenenfalls den Rücktransport nach Deutschland. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist jedem zu empfehlen, der eine solche Reise antritt. Dabei ist beinahe egal, ob Sie innerhalb Europas oder beispielsweise in die USA oder nach Asien reisen, denn hohe Arztkosten müssen Sie überall erwarten. Die Leistungen der EU-Krankenkarte für Reisen innerhalb der EU sind eingeschränkt und auch der womöglich in der Kreditkarte enthaltene Krankenschutz gilt zumeist nur für deren Inhaber. Eine entsprechende Versicherung hingegen deckt auch höhere Kosten (im Vergleich zu Deutschland) oder die teure Behandlung in einer Privatklinik im Ausland ab und kann für die ganze Familie abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz umfasst ärztliche Behandlungen und Operationen (stationär und ambulant) sowie den Transport ins Krankenhaus am Urlaubsort und zurück in das Hotel oder Feriendomizil, falls notwendig. Sofern erforderlich, kommt die Versicherung sogar für den Rücktransport nach Deutschland auf, wenn dieser medizinisch vertretbar und sinnvoll ist. Des Weiteren werden auch die Kosten für Schmerzbehandlungen am Zahn und notwendige Reparaturen am Zahnersatz übernommen. Die Reisekrankenversicherung kann optional für eine bestimmte Reise oder ein bestimmtes Land abgeschlossen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit ganzjähriger Gültigkeit.

Pflege­versicherung

Nicht nur aufgrund des demographischen Wandels sind immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen – auch durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann eine Person zum Pflegefall werden. Als pflegebedürftig gilt, wer dauerhaft oder zumindest für sechs Monate seinen Alltag nicht selbstständig bewältigen kann und hierbei Unterstützung benötigt. Zwar zahlen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte pflichtgemäß in die Pflegeversicherung oder Pflegepflichtversicherung ein. Jedoch übernehmen diese die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten nur teilweise. Da sich die Aufwendungen für Pflegeleistungen von Jahr zu Jahr erhöhen, ist eine zusätzliche private Absicherung des Pflegerisikos unerlässlich. Welche Leistungen der Versicherungsnehmer erhält, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der Person. Dieser wird auf Antrag durch einen Gutachter ermittelt. Die Beitragshöhe für den sogenannten „Pflege-Bahr“ wird insbesondere durch die vereinbarten Leistungen bestimmt, sprich die Höhe des Tagegeldes und die gewählten Leistungsstaffelungen. Auch das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss, der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen sind ausschlaggebend. Die private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch auch ohne Gesundheitsprüfung abschließen.

Die Zusammenarbeit

Die Schritte zum Erfolg

Erstgespräch

In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir einander kennen, nehmen Ihre persönliche Situation, Wünsche und bereits bestehende Produkte auf. So erkennen wir, in welchen Bereichen Handlungserfordernis besteht.

Konzeption

Im Anschluss ermitteln wir Ihre perfekte gesundheitliche Absicherung und konzipieren ein individuell abgestimmtes Angebot für Sie.

Konzeptvorstellung & Umsetzung

Wir stellen Ihnen unsere Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vor. Die Umsetzung erfolgt nach Ihren Vorgaben, Ihr Berater kümmert sich um die Formalitäten mit den entsprechenden Versicherungspartnern.

Langfristige Betreuung

Wir begleiten Sie langfristig und sind auch zukünftig Ihr Ansprechpartner in allen Belangen!

Weitere Themen

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung – es kann jeden treffen! Ihre finanzielle Absicherung gegen die Wechselfälle des Lebens ist daher unerlässlich!

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Ob Haus oder Wohnung, Inventar, Elektronik, Auto oder auch Kunstwerke, Schmuck und Antiquitäten – Ihr Besitz weist einen hohen Wert auf! Finden Sie mit unserer Hilfe heraus, welche Versicherungsmöglichkeiten es hierfür gibt – und welche für Sie sinnvoll sind.

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